Allgemein gilt: 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einem Höchstwert von 6.000 Euro können Privatkunden jedes Jahr für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten im Eigenheim geltend machen. Wenn Sie die Höchstsumme erreicht haben, haben Sie einen Anspruch auf einen Steuerbonus in Höhe von 1.200 Euro.